Die Höhe der Gebühren wird jährlich festgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung im Falle der Aberkennung, Aussetzung oder Zurückziehung des Zertifikats.
75,00 €
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Versandkostenfrei in folgende Länder: Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Österreich, Schweiz, Serbien und Montenegro, Zypern , Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Montserrat, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Svalbard und Jan Mayen, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich Mehr anzeigen Weniger anzeigen
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Bestätigungen über den aktuellen (Zwischen-) Stand des Kursbesuchs, die vermittelten Inhalte und die Anzahl der Unterrichtseinheiten z.B. zur Vorlage beim Dienstgeber, für (Bildungs-) Förderungen, zur Anerkennung auf andere Ausbildungsmaßnahmen und Zertifikate etc. können jederzeit angefordert werden. Eine ersatzweise Ausstellung eines Duplikats von Zertifikat oder Ausweiskarte ist nur gegen Vorlage einer Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige möglich.
Falls nicht anders vereinbart gelten auf die aktuellen Preise 20 % Mitgliederrabatt für Vereinsmitglieder im Verein Spiritus Natura. Ausgenommen ist die Weiterverrechnung des tatsächlichen Aufwands z.B. für Übersetzungen von Zertifikaten, Bestätigungen oder Ausweisen in eine andere Sprache.
Verzeichnis der Ausbildner und Prüfer sowie der evaluierten Ausbildungsstellen für CERT PERS NATURA
Verzeichnis der zertifizierten Personen gemäß Zertifizierungsprogramm CERT PERS NATURA
Die übergeordnete Zertifizierungsordnung mit den zugehörigen Zertifizierungsprogrammen stellt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA dar. Diese verbindlichen, übergeordneten Vorgaben gelten mit Unterzeichnung der Anmeldung als ausdrücklich vereinbart. Es legt die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Zertifikaten für Personen im Bereich Natur und Gesundheit der Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA fest und regelt das Verfahren der Zertifikatsverleihung und Rezertifizierung (regelmäßige Verlängerung des Zertifikats).
Als Vertragsgrundlage für die Zertifizierung enthalten die Zertifizierungsprogramme jeweils die zur Erlangung der Zertifikate erforderlichen Grundlagen und im Näheren die Inhalte der Ausbildung und Prüfung der Auszubildenden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die zertifizierten Personen in der Lage sind, das erworbene Wissen umzusetzen und die erforderlichen Aufgabenstellungen fachgerecht durchzuführen.
Die Zertifizierung von Personen im Bereich Natur und Gesundheit durch die Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA dient zur Festlegung der Qualitäts- und Ausbildungskriterien in diesem Bereich. Die Zusammenstellung der Zertifizierung basiert auf den zugehörigen Kursen, der aktuellen Fachliteratur, den gesetzlichen und normativen Grundlagen sowie den relevanten Internetseiten. In enger Zusammenarbeit mit dem Verein Spiritus Natura Austria soll die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Zusätzlich sollen Information, Beratung und Unterstützung aller Beteiligten sowie das Ansehen dieser Zusatzausbildungen in bestehenden Berufen gefördert werden.
Gerade im wichtigen Bereich der Gesundheitsberufe muss die Qualifikation des eingesetzten Personals regelmäßig überprüft werden. So ist z.B. im Bereich der Kosmetikherstellung die regelmäßige Unterweisung des Personals in der GMP (Gute Herstellpraxis) verpflichtend. Ein anerkannter Nachweis der Qualifikation des Personals ist auch ein Nachweis für die verantwortliche Person, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Die Vorteile von zertifizierten Personen sind
Wir richten uns mit diesem Angebot besonders an die folgenden Personenkreise:
medizinisches Personal: Ärzte, Pharmazeuten, Mediziner, Pfleger und Therapeuten, Psychotherapeuten, Masseure
Kosmetikhersteller (freies Gewerbe)
Lehrer: Fortbildung gem. Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG) 1984 § 43 Abs 3. bzw. Schulunterrichtsgesetz (SchUG) 1986 § 51 Abs 2
Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben inkl. künftige Hofübernehmer und mitarbeitende Familienangehörige
andere Berufsgruppen wie Energetiker, Imker, Apotheker, Drogisten, Kräuterpädagogen uvm.